RECHTSANWÄLTINNEN

Das Angebot der Rechtsanwältinnen


Sie haben die Möglichkeit, eine Rechtsanwältin als Beistand einzuschalten, wenn Sie Zeugin in
einem Strafverfahren sind. Je früher Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, desto besser.

So können Sie Ihre Rechte bereits im Ermittlungsverfahren möglichst gut vertreten und Sie erhalten alle notwendigen Informationen.

Für Opfer bestimmter Straftaten besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich einem Strafverfahren als Nebenklägerin anzuschließen. Sie haben dann z.B. das Recht, eigene Fragen und Anträge zu stellen und während der gesamten Hauptverhandlung gemeinsam mit Ihrer Rechtsanwältin anwesend zu sein. Außerdem können gegebenenfalls bereits im Strafverfahren Schmerzensgeldansprüche für Sie geltend gemacht werden.

Zusätzlich bieten wir Ihnen Beratung in Bezug auf Ihre zivilrechtlichen Ansprüche an. Dabei kann es um Schmerzensgeld, Schadenersatz, Unterlassung oder das Gewaltschutzgesetz gehen.

In einem ersten Beratungsgespräch können Sie mit uns klären, welche Kosten bei einer anwaltlichen Vertretung auf Sie zukommen. Für einige Delikte sieht das Gesetz die Möglichkeit
vor, eine Rechtsanwältin auf Staatskosten beizuordnen. In anderen Fällen kann zur Finanzierung der Kosten Prozesskostenhilfe beantragt werden.

RAin Corinna Fürst

Corinna Fürst


Ferdinand-Sauerbruch-Str. 28
56073 Koblenz

T. 0261 203745 87
F. 0261 287 444 34

anwaeltin@corinna-fuerst.de


corinna-fuerst.de


RAin Kathrin Kienle

Kathrin Kienle


Neustadt 8

56068 Koblenz


T. 0261 15058

F. 0261 35395

kienle@lskf.de


lskf.de


Markus Herzog


Ferdinand-Sauerbruch-Str. 36
56073 Koblenz


T. 0261 4010800
F. 0261 4010810

herzog@herzog-linz.de


herzog-linz.de/herzog

Martina Stieldorf

Marina Stieldorf


Frankenstr. 44
56727 Mayen


T. 02651 490993
F. 02651 946890

kanzlei@rechtsanwaeltin-stieldorf.de

rechtsanwaeltin-stieldorf.de

rzog-linz.de/herzog


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