Sie haben die Möglichkeit, eine Rechtsanwältin als Beistand einzuschalten, wenn Sie Zeugin in
einem Strafverfahren sind. Je früher Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, desto besser.
So können Sie Ihre Rechte bereits im Ermittlungsverfahren möglichst gut vertreten und Sie erhalten alle notwendigen Informationen.
Für Opfer bestimmter Straftaten besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich einem Strafverfahren als Nebenklägerin anzuschließen. Sie haben dann z.B. das Recht, eigene Fragen und Anträge zu stellen und während der gesamten Hauptverhandlung gemeinsam mit Ihrer Rechtsanwältin anwesend zu sein. Außerdem können gegebenenfalls bereits im Strafverfahren Schmerzensgeldansprüche für Sie geltend gemacht werden.
Zusätzlich bieten wir Ihnen Beratung in Bezug auf Ihre zivilrechtlichen Ansprüche an. Dabei kann es um Schmerzensgeld, Schadenersatz, Unterlassung oder das Gewaltschutzgesetz gehen.
In einem ersten Beratungsgespräch können Sie mit uns klären, welche Kosten bei einer anwaltlichen Vertretung auf Sie zukommen. Für einige Delikte sieht das Gesetz die Möglichkeit
vor, eine Rechtsanwältin auf Staatskosten beizuordnen. In anderen Fällen kann zur Finanzierung der Kosten Prozesskostenhilfe beantragt werden.